Die Behandlung durch einen Logopäden muss von einem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde usw.) verordnet werden.
Nur der Arzt kann eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Er legt fest, ob eine logopädische Therapie notwendig ist.
Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden und eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.