Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Die Krankenkassen übernehmen 90% der Therapiekosten aufgrund der ärztlichen Verordnung. Damit beträgt für Sie Zuzahlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit 10 % des Rezeptwertes + 10 € Rezeptgebühr.
Zuzahlungen müssen von allen Erwachsenen bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Die Zuzahlungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttojahres-einkommens (bei chronisch Erkrankten bei 1 %).
Bitte heben Sie ihre Zuzahlungsbelege auf (auch in der Apotheke, beim Arzt, bei anderen Therapeuten wie Krankengymnasten und Ergotherapeuten, beim Pflegedienst usw.), damit Sie sich beim Erreichen der Belastungsgrenze von Ihrer Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen können.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird von der Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung abgezogen (d.h., dass nicht ich als Therapeutin das Geld behalte, sondern die Krankenkasse von mir das Geld erhält).